Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf des Gesetzes der Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium

15.12.2017

13. Schulrechtsänderungsgesetz

Wir bedanken uns für die Zusendung des Gesetzesentwurfes zur schriftlichen Stellungnahme. Der VBE begrüßt, dass Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2019/20 wieder die Möglichkeit bekommen, das Abitur nach 13 Schuljahren abzuschließen. Allerdings sind wir darüber enttäuscht, dass das verkürzte Abitur nicht konsequent abgeschafft wird. Verbändeübergreifend fordern wir gemeinsam mit der Landeselternkonferenz (LEK) die Abschaffung von G8. Die aktuelle Kompromisslösung der Wahlmöglichkeit ist zwar politisch nachvollziehbar, bringt jedoch Probleme mit sich. In der Schulrealität ist die Umsetzung der zwei Bildungsgänge schwierig. Eine eindeutige Grundsatzentscheidung wäre wünschenswerter, da diese Klarheit geschaffen hätte und eine Durchlässigkeit an allen Standorten ermöglichen würde.

Zwar sind die Hürden für einen Verbleib in G8 hoch, jedoch verunsichert die Wahlmöglichkeit. Eine Entscheidung der Schulen erfolgt erst nach der Aufnahme der aktuellen Stufe fünf. Es gibt keine Gewissheit, welcher Bildungsgang zukünftig an den jeweiligen Schulen angeboten wird. Hier gilt es, den aufnehmenden Schulen und den Grundschulen beratend zur Seite zu stehen.

Die Leitentscheidung ermöglicht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb einer Schulform, die wir ablehnen. G8-Gymnasien sind weiterhin von der Sekundarstufe abgehängt. Um zumindest die Durchlässigkeit für Schülerinnen und Schüler am neunjährigen Gymnasium zu vereinfachen, sollte die zweite Fremdsprache in der siebten Klasse beginnen. G9 sollte eine Durchlässigkeit für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Eine entsprechende Entscheidung schafft mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsgerechtigkeit.

Es ist zu begrüßen, dass die Sekundarstufe I wieder alle Schulformen bis einschließlich Jahrgang 10 umfasst und alle Abschlüsse in allen Schulformen der Sekundarstufe I vergeben werden.

Für eine zentrale Prüfung in der zehnten Klasse haben wir uns ausdrücklich ausgesprochen. Es darf keine Ausnahmen geben, da es sonst zu einer Ungleichheit im System kommt. Für die einheitliche Gestaltung fordern wir verbindliche 188 Wochenstunden. Die acht fakultativen Stunden dienen lediglich einer möglichen Halbtagsgestaltung.

Es ist richtig, dass die Landesregierung vom Zeitplan nicht abweicht und die Umstellung zum Schuljahr 2019/2020 bestehen bleibt. Eine Überstürzte Rolle rückwärts würde mehr schaden als helfen. Insgesamt können wir aber mit dem Gesetzesentwurf noch nicht zufrieden sein, da dieser, insbesondere durch die Wahlmöglichkeit, die oben benannten Probleme mit sich bringt.

07.12.2017
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

 

 

Weitere Artikel im Bereich ""
15.08.2023
Stellungnahme des VBE NRW: Jetzt umsteuern und Weichen stellen für einen zeitgemäßen, attraktiven Arbeitsplatz Schule

Zum Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 18/4131), Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 22.08.2023

19.04.2023
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD „Chancengleichheit jetzt!

Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren schnell und flächendeckend in NRW etablieren" (Drucksache 18/3306) - Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 26.04.2023

23.03.2023
Stellungnahme zu den Kernlehrplänen Wahlpflicht Informatik für die Haupt-, Real, Gesamt- und Sekundarschulen sowie Gymnasium

Durchführung der Verbändebeteiligung gemäß § 77 Absatz 3 SchulG

20.03.2023
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung

sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften / Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/2277; Anhörung des HFA und des ASB am 23.03.2023

16.03.2023
Stellungnahme des VBE NRW zu den Entwürfen der Kernlehrpläne für Deutsch, Mathematik und Englisch der gymnasialen Oberstufe

an Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg - 
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

02.03.2023
Stellungnahme des VBE NRW zur Kernlehrplanentwicklung für das Fach Praktische Philosophie, schulformübergreifend in der Sek I

Fachbezogene Hinweise des VBE NRW

28.02.2023
Stellungnahme des VBE NRW zu IQB-Bildungstrend u. a.

Stellungnahme des VBE NRW für die Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW zum Antrag der Fraktion der FDP „Erschütternde Ergebnisse bei IQB-Bildungstrend. Die Landesregierung muss alles daransetzen, die Qualität der Bildung zugunsten der Bildungsgerechtigkeit zu heben.“ (Drucksache 18/1365), zum Antrag der Fraktion der FDP „Lehrerstellenbesetzungsoffensive. NRW Aufklaffende Lehrkräftelücke jetzt vorausschauend und qualitätssichernd schließen!“ (Drucksache 18/1102) sowie zur Vorlage „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ (Vorlage 18/604)

06.02.2023
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung

Der VBE NRW nimmt wie folgt Stellung:

21.12.2022
Stellungnahme des VBE NRW: Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur

Zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur. 

04.11.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD „Wissenschaftliche Folgen der Pandemie ernst nehmen

Psychosoziale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien im Bildungsbereich stärken! Drucksache 18/628, Anhörung am 15.11.2022

18.10.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

 für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NHHG 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/900

19.09.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht

Distanzunterrichtsverordnung  DistanzunterrichtsVO, Durchführung der Verbändeanhörung gem. § 77 Schulgesetz NRW

19.09.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Sekundarstufe I, Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77

21.04.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach „Wirtschaft und Arbeitswelt“

in der Sekundarstufe I, Gesamtschule und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

03.03.2022
Stellungnahme des VBE NRW: Curriculare Vorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Lernorten

Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

02.03.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen „Bildung für das 21. Jahrhundert

Aus der Pandemie lernen - Bildung endlich konsequent neu denken Drucksache 17/16268

28.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der AfD "Kinder ernst nehmen – Lernfreude fördern – Bildungsgerechtigkeit herstellen!"

Zum Antrag der Fraktion der AfD „Kinder ernst nehmen  Lernfreude fördern  Bildungsgerechtigkeit herstellen! Schulleitungsvotum der aufnehmenden Schule auf der Grundlage eines aussagekräftigen Grundschulgutachtens als verbindliches Kriterium für die Weiterführung der Schullaufbahn festlegen.“

20.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW zur Entwurfsfassung Aktionsplan NRW inklusiv

Erfolge verstetigen, Neues initiieren! Beiträge der Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

10.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW: „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen

Gesetzentwurf der Landesregierung "16. Schulrechtsänderungsgesetz“ 
sowie „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung schulrechtlicher Vorschriften“ 

20.12.2021
Stellungnahme des VBE NRW: Kernlehrpläne für Deutsch und Mathematik

für die Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/133/content_id/5232.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW