VBE aktuell 18/16: Tarif Spezial - 1 Jahr Entgeltordnung Lehrkräfte

06.04.2016

Wir jammern nicht, wir (ver-)handeln (PDF)

Am 28. März 2015 haben der dbb/VBE und die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) den Tarifvertrag über die Entgeltordnung für Lehrkräfte unterschrieben. Ein Jahr danach ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen.


Was hat der VBE mit der Entgeltordnung erreicht?

Zu den zahlreichen Festlegungen und Verbesserungen für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte gehören u.a.:

  • Bekenntnis zu grundständig und vollständig ausgebildeten Lehrkräften (zwei Fächer, Masterabschluss plus Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat)

  • Einheitliche Eingruppierungssystematik in allen Bundesländern

  • Festlegung des jeweiligen Entgelts nach Laufbahn und Besoldung der vergleichbaren verbeamteten Lehrkraft

  • Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung für alle neu eingestellten Lehrkräfte sowie für Lehrkräfte mit einem dauerhaften Tätigkeitswechsel ab dem 01.08.2015

  • Automatische Überleitung mit Bestandsschutz in die neue Entgeltordnung für die zum 01.08.2015 bereits im Amt befindlichen angestellten Lehrkräfte

  • Übertragung der Zulagenregelung verbeamteter Lehrkräfte auf Erfüller und „beste“ Nicht-Erfüller (ohne Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat)

  • Übernahme von Beförderungsämtern durch Erfüller und „beste“ Nicht-Erfüller

  • Möglichkeit einer Höhergruppierung auf Antrag

  • Höhergruppierung (EG 13) bei berufsbegleitender Qualifizierung für das Lehramt der sonderpädagogischen Förderung (VOBASOF)

  • Einstieg in die Paralleltabelle durch Angleichungszulage von 30 Euro auf Antrag ab dem 01.08.16

  • Weitere Verbesserungen – insbesondere Erreichen der Paralleltabelle – im Rahmen zukünftiger Tarifverhandlungen ab 2017

  • Fortbestand des Streikrechts für im dbb/VBE organisierte tarifbeschäftigte Lehrkräfte


dbb/VBE handeln ersten Änderungstarifvertrag aus.

Mit dem Änderungstarifvertrag vom 02.02.16 haben dbb/VBE folgende Verbesserungen erzielt:

  • Verlängerung der Antragsfrist für Lehrkräfte, die einen Antrag auf Höhergruppierung und Angleichungszulage stellen können.

  • Übertragungsrecht von Verbesserungen bei der Besoldung ab dem 01.08.15 auf tarifbeschäftigte Lehrkräfte

  • Eingruppierung neu eingestellter sozialpädagogischer Fachkräfte in der Schuleingangsphase an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen und Sicherung von EG 10


(Ver-)Handeln zahlt sich aus!

Die erzielten Verbesserungen beweisen es. In diesem Sinne wird sich der VBE auch weiterhin für die Interessen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte stark machen.

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