Fachliche Anbindung der sonderpädagogischen Lehrkräfte an allgemeinen Schulen

22.11.2013

VBE-Positionspapier

VBE-Positionspapier
beschlossen auf der VBE-Landeskonferenz am 16.11.2013 in Gütersloh

Im Zukunftsprogramm des VBE „Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen“ aus dem Jahr 2012 wird ein starkes Augenmerk auf die professionsübergreifende Zusammenarbeit in inklusiven Bildungseinrichtungen gelegt. Denn nur durch ein gelingendes und sich ergänzendes multiprofessionelles Zusammenspiel kann Inklusion gelingen.

Um dies zu ermöglichen ist fachlicher Austausch unabdingbare Gelingensbedingung für eine beständige und nachhaltige Schulentwicklung. Zugang zu Fortbildung und Möglichkeit zum fachlichen Austausch müssen allen in Schule beteiligten Personen zur Verfügung gestellt werden. 

Dies gilt im Besonderen für die sonderpädagogischen Lehrkräfte, die voraussichtlich künftig in den Regelschulkapiteln geführt werden und somit ein Stück fachliche Anbindung verlieren.

Sonderpädagogische Lehrkräfte an allgemeinen Schulen gehören zum Lehrerkollegium. Sie sind sowohl in den Schulentwicklungsprozess als auch in die schulinterne Curriculumsarbeit eingebunden. Hier bringen sie einerseits ihre sonderpädagogische Fachlichkeit ein, aber auch ihre fachdidaktische Expertise. Eine Fachkonferenz Gemeinsames Lernen sollte an den allgemeinen Schulen eingerichtet werden, die sonderpädagogische Lehrkräfte im System haben.

Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Sonderpädagoginnen und -pädagogen auch außerhalb der eigenen Schule eine fachliche Anbindung erhalten, werden in den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte Regionalfachkonferenzen Sonderpädagogik (RFS) eingerichtet.

Diese RFS entwickeln in ihren Regionen gemeinsam Basis-Standards für Förderpläne, Diagnose- oder Screeningmodelle und Förderprogramme. Sie dienen dem fachlichen Austausch der sonderpädagogischen Lehrkräfte und bieten darüber hinaus die Möglichkeit Fortbildungen auf regionaler Ebene zu organisieren, sowie z.B. regionale Fallkonferenzen.

Mitglieder der RFS sind die sonderpädagogischen Lehrkräfte der allgemeinen Schule, sowie Vertreter der in der Bildungsregion befindlichen Unterstützungszentren bzw. Förderschulen.

Geleitet werden die RFS von Sonderpädagogischen Lehrkräften, die von der Schulaufsicht beauftragt worden sind. Die Aufsicht (Generalie) der RFS liegt bei der unteren Schulaufsicht (vorzugsweise Fachaufsicht Förderschule).

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